AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendkunstschule des Pink Pop e.V.
1. An- und Abmeldung
1.1. Musikunterricht
Mit der Anmeldung schließt der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte mit der Jugendkunstschule einen Vertrag für die Dauer eines Semesters (6 Monate) ab. Der Vertrag verlängert sich automatisch für das Folgesemester, wenn er nicht spätestens sechs Wochen vor Ende des Semesters schriftlich gekündigt wird.
1.2. Kreativkurse und Ensembles
Mit der Anmeldung schließt der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte mit der Jugendkunstschule einen Vertrag für die Dauer von zwei Monaten ab. Der Vertrag verlängert sich automatisch für den Folgemonat, wenn er nicht vor Ablauf des Monats schriftlich gekündigt wird.
2. Semesterdauer
Wintersemester 01.10 - 31.03 (des jeweiligen Jahres)
Sommersemester 01.04 - 30.09 (des jeweiligen Jahres)
Für den Musik wie auch Kreativunterricht gelten die gesetzlichen Ferientage des Landes NRW sowie die einheitlichen beweglichen Ferientage der Stadt Ibbenbüren. In der ersten Sommerferienwoche findet ein eintägiger Musikworkshop mit anschließendem Vorspiel statt. Die Teilnahme der Schüler ist freiwillig und sollte mindestens drei Wochen vor Beginn des Workshops angemeldet werden. Schüler, die sich zum Sommersemester abmelden, haben keinen Anspruch auf die Teilnahme. Genaue Termine sowie notwendige Ausnahmen werden rechtzeitig mitgeteilt.
3. Vertragsabschluss
Eine Anmeldung ist nur mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen (bei Minderjährigen Unterschrift eines Elternteils) Anmeldungsvertrags der Jugendkunstschule möglich und gültig.
4. Rücktritt
Nach Einsendung des Vertrags kann die Jugendkunstschule wegen Kursüberfüllung, Ausfall eines Dozenten, mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche gegen die Jugendkunstschule oder ihre Dozenten sind ausgeschlossen. Teilnehmer, die sich angemeldet haben, müssen die Gesamtgebühr entrichten (dies gilt auch für Materialkosten), auch wenn sie den Kurs nur unregelmäßig besuchen oder abbrechen.
5. Dauer und Anzahl der Unterrichtstage und -stunden
5.1. Musikunterricht
Ein Semester dauert 6 Monate und fasst je nach Ferienverlagerung ca. 104 Unterrichtstage. Eine Unterrichtsstunde hat in der Regel 45 Minuten. Der Unterricht wird im Semester wöchentlich erteilt, sofern nicht eine genaue Veranstaltungszahl oder feste Termine ausgewiesen sind. Die Unterrichtszeiten und -wochentage werden nach Absprache mit den Teilnehmern festgelegt.
5.2. Kreativkurse und Ensembles
Die Unterrichtsdauer beträgt zwischen 90 und 120 Minuten. Der Unterricht wird im Semester wöchentlich erteilt, sofern nicht eine genaue Veranstaltungszahl oder feste Termine ausgewiesen sind.
6. Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden oder -tage, die der Teilnehmer nicht wahrnimmt, gehen zu seinen Lasten und werden nicht nachgeholt. Unterricht, der aus Gründen, die der Dozent zu verantworten hat, nicht stattfindet, wird nach mündlicher oder schriftlicher Absprache mit dem Teilnehmer nachgeholt.
7. Gebühren
Die Kursgebühren sind laut Vertrag monatlich oder einmal pro Semester zu entrichten und werden nur per Lastschriftverfahren eingezogen. Für Rechnungsstellung/Überweisung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,- Euro/mtl. erhoben.
Ermäßigungen erfragen Sie bitte bei der Jugendkunstschulleitung. Eine Ermäßigung gilt bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit und/oder Sozialhilfeberechtigung. Der entsprechende Nachweis ist schriftlich zu führen.
7.1. Gebührenordnung für die Kurse des musikalischen Einzel- und Gruppenunterrichts
Einzelunterricht
45 Min.= 56,- Euro/mtl. (Semestergebühr 336,- Euro)
30 Min.= 39,- Euro/mtl. (Semestergebühr 234,- Euro)
Doppelunterricht
45 Min.= 36,- Euro/mtl. (Semestergebühr 216,- Euro)
7.2. Gebührenordnung für die Teilnahme in Kreativkursen und Ensembles
Gruppenunterricht
Kreativkurse (6 - 10 Teilnehmer) 16,- Euro/mtl.
Bandcoaching (4 - 6 Teilnehmer) 10,- Euro/mtl.
Pink Pop Chor 12,- Euro/mtl.
8. Publikationen
Ich bin damit einverstanden, dass die entstandenen Werke mit dem Teilnehmer selbst von der Jugendkunstschule fotografiert und für Publikationen oder Vortragszwecke sowie Ausstellungen verwendet werden dürfen.
9. Vertragsänderungen
Änderungen zum Vertrag werden schriftlich mitgeteilt.
